AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
  1. Die Kallies Handels UG, Alte Schulstraße 3a, 06712 Kretzschau OT Grana, eingetragen beim Amtsgericht Stendal unter HRB 21312 betreibt die Website https://wirkaufendeinentesla.com (im Folgenden: „Website“).
  2. Der öffentliche Bereich der Website steht grundsätzlich privaten Teilnehmern („Verbraucher“) und gewerblichen Teilnehmern („gewerbliche Nutzer“) offen. Beide gemeinsam werden im Folgenden als „Verkäufer“ beziehungsweise „Nutzer“ bezeichnet. Die Nutzung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen den Dienst nicht nutzen.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Status als privater oder gewerblicher Anbieter wahrheitsgemäß anzugeben.
  4. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  5. Kallies Handels UG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zu ändern.
§2 Leistungsbeschreibung
  1. Kallies Handels UG betreibt die Website https://wirkaufendeinentesla.com zum Ankauf von gebrauchten Tesla-Fahrzeugen. Über diese Plattform können Fahrzeughalter ihre Fahrzeuginformationen mitteilen und ein verbindliches Kaufangebot von Kallies Handels UG einholen. Auf Grundlage der übermittelten Fahrzeuginformationen und gegebenenfalls ergänzender Daten aus Besichtigungen oder Gutachten erstellt Kallies Handels UG ein Kaufangebot. Nimmt der Verkäufer dieses Angebot an, kommt zwischen dem Verkäufer und Kallies Handels UG ein separater Kaufvertrag zustande. Einzelheiten hierzu sind in §4 Einholen von Angeboten & Kaufabschluss geregelt. Kallies Handels UG kann die erworbenen Fahrzeuge anschließend an Partnerhändler, insbesondere innerhalb eines europäischen Händlernetzwerks sowie Privatpersonen und Firmen, weiterveräußern.
  2. Die Erbringung sämtlicher Leistungen erfolgt durch Kallies Handels UG selbst und/oder durch von ihr beauftragte Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, insbesondere Transportunternehmen oder Marketingpartner, erfolgt nach eigenem Ermessen von Kallies Handels UG.
  3. Zur Bewerbung und Steigerung der Reichweite kann Kallies Handels UG die angebotenen Fahrzeuginformationen ganz oder teilweise auf anderen Plattformen, Marktplätzen oder Medien (einschließlich Online-, Print-, Funk- und Fernsehwerbung) veröffentlichen oder Drittanbietern zur Verfügung stellen.
  4. Kallies Handels UG behält sich das Recht vor, den Zugang zur Website zeitweise einzuschränken, wenn dies für Wartungsarbeiten, technische Anpassungen oder zur Wahrung der Systemsicherheit erforderlich ist. Ein Anspruch der Nutzer auf ständige Verfügbarkeit oder Beibehaltung bestimmter Plattformfunktionen besteht nicht.
§3 Elektrofahrzeug zum Verkauf anbieten – Regelungen und Pflichten
  1. Kallies Handels UG stellt für Verkäufer von Elektrofahrzeugen Eingabemasken bereit, über welche Daten zum Elektrofahrzeug eingegeben werden können.
  2. Die von Kallies Handels UG abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Der Verkäufer garantiert die Richtigkeit der eingegebenen Daten und ist dafür allein verantwortlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, etwaige Abweichungen der Daten nach der Dateneingabe unaufgefordert an Kallies Handels UG mitzuteilen.
  3. Kallies Handels UG ist nicht für die Angaben verantwortlich, welche der Verkäufer macht. Kallies Handels UG steht nicht dafür ein, dass die Inhalte rechtskonform sind oder keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Kallies Handels UG ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
  4. Kallies Handels UG führt auf Basis der Fahrzeugangaben eine Wertermittlung des Fahrzeugs durch. Der Fahrzeugwert beruht auf Erfahrungswerten von Kallies Handels UG und einem internen Werteverfahren. Für die Richtigkeit des ermittelten Wertes übernimmt Kallies Handels UG keine Haftung.
  5. Der Verkäufer garantiert, dass sich das angebotene Elektrofahrzeug in seinem vollständigen Eigentum und Besitz befindet und dass keine Rechte Dritter am Elektrofahrzeug bestehen. Befindet sich das Elektrofahrzeug in einer laufenden Finanzierung oder einem Leasing, so ist der Verkäufer verpflichtet, dies in den Eingabemasken an der entsprechenden Stelle wahrheitsgemäß anzugeben.
  6. Der Verkäufer kann den Verkaufsprozess jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, solange noch kein Kaufabschluss durch einen unterzeichneten Kaufvertrag zustande gekommen ist. Für die Beendigung des Verkaufsprozesses fallen für den Verkäufer keine Kosten an.
§4 Einholen von Angeboten & Kaufabschluss
  1. Kallies Handels UG kann nicht garantieren, ein Kaufangebot für das angebotene Elektrofahrzeug unterbreiten zu können. Die Nachfrage ist modell- und fahrzeugspezifisch und zeitlich stark schwankend.
  2. Der verbindliche Kaufabschluss über das Elektrofahrzeug wird in einem separaten Kaufvertrag geregelt. Dieser wird durch Kallies Handels UG erstellt. Der Kaufvertrag beinhaltet Fahrzeugdetails, welche durch den Verkäufer vorab angegeben wurden. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Angaben zu überprüfen und Kallies Handels UG vor Unterschrift zur Vertragsanpassung aufzufordern, sollten Angaben nicht korrekt sein. Ob im Falle von anzupassenden Daten das Angebot noch gültig ist, prüft Kallies Handels UG individuell.
  3. Der Kaufvertrag wird dem Verkäufer zur Unterschrift zugesandt. Mit beidseitiger Unterschrift durch den Verkäufer und Kallies Handels UG ist der Kaufvertrag verbindlich geschlossen.
  4. Im Kaufvertrag können weitere, über die AGB hinausgehende individuelle Vereinbarungen geregelt werden.
  5. Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass er schadensersatzpflichtig sein kann, wenn er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen kann, weil er das Elektrofahrzeug im Moment des Vertragsschlusses verkauft hat oder auch danach anderweitig verkauft.
  6. Der Kaufabschluss steht unter Vorbehalt, dass Kallies Handels oder ein von Kallies Handels UG beauftragter Dritter bei oder nach Abholung des Elektrofahrzeugs keinen erheblichen Mangel, welcher nicht wahrheitsgemäß vom Verkäufer angegeben wurde, und keine Falschangaben (wie z.B. eine fehlerhafte FIN, falsche Sonderausstattung, ein verschwiegener und offensichtlich erkennbarer Unfallschaden oder einen falschen Kilometerstand) feststellt. Ein erheblicher Mangel liegt vor, wenn die voraussichtlichen Kosten für die Behebung bzw. der verbundene Minderwert einen Wert von 1.500,00€ übersteigen. Werden erhebliche Mängel oder Falschangaben festgestellt, so kann Kallies Handels UG vom Kauf zurücktreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, für den entstandenen Aufwand von Kallies Handels UG aufzukommen, insbesondere für die Lieferung des Elektrofahrzeugs. Bei allen weiteren festgestellten Mängeln, welche nicht als erheblich eingestuft werden, ist der Verkäufer verpflichtet, für den Minderwert aufzukommen. Kallies Handels UG wird dem Verkäufer dafür eine separate Rechnung zukommen zu lassen, welche innerhalb von 7 Bankarbeitstagen beglichen werden muss.
  7. Der Verkäufer ist verpflichtet, für die Zeitspanne zwischen Kaufabschluss und Abholung des Fahrzeugs einen KFZ-Vollkaskoschutz vorzuhalten. Dies dient auch dem Schutz des Verkäufers, da dieser sonst gegenüber Kallies Handels UG schadensersatzpflichtig ist, wenn neue Mängel oder ein Unfall gegenüber den gemachten Angaben in den Eingabemaske und dem Kaufvertrag hinzukommen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Kallies Handels UG unverzüglich mitzuteilen, wenn sich der Zustand des Fahrzeugs verändert. Insbesondere, wenn Mängel gegenüber den gemachten Angaben hinzukommen oder das Elektrofahrzeug in einen Unfall verwickelt ist.
§5 Zahlungsabwicklung
  1. Kallies Handels UG  wird den Kaufpreis per Banküberweisung an den Verkäufer überweisen.
  2. Es bleibt Kallies Handels UG überlassen, ob eine Überweisung vor Abholung, oder per Echtzeitüberweisung während der Abholung durchgeführt wird.
  3. Erst nach erfolgter Bankbuchung des Kaufpreises auf dem Bankkonto des Verkäufers wird das Fahrzeug vom Verkäufer an Kallies Handels UG (oder einen berechtigten Dritten) übergeben und die Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel vom Verkäufer ausgehändigt.
  4. Kallies Handels UG haftet nicht für den Schaden, falls der Verkäufer das Bankkonto zur Überweisung des Kaufpreises falsch angibt.
§6 Abholung & Überführung des Elektrofahrzeugs
  1. Die Fahrzeugabholung vom Verkäufer und die Überführung zum Händler findet durch Kallies Handels UG bzw. einem von Kallies Handels UG beauftragten Dienstleister statt.
  2. Nach Kaufabschluss wird Kallies Handels UG mit dem Verkäufer einen Abholtermin abstimmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Abholung innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Mitteilung des Kaufabschlusses zu ermöglichen.
  3. Sollte das Elektrofahrzeug von einer dritten, durch den Verkäufer beauftragten, Person übergeben werden, so hat diese eine vom Verkäufer gültige Vollmacht im Original sowie eine Kopie dessen Personalausweises oder Reisepasses auszuhändigen.
  4. Der Verkäufer ist verpflichtet, das angebotene Elektrofahrzeug nach Kaufabschluss bei Abholung freizugeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug vorzuhalten.
  5. Kallies Handels UG ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Verkäufers zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen.
  6. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Elektrofahrzeug einschließlich Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumenten, insbesondere der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 und den CoC-Papieren (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) und dem letzten Hauptuntersuchungsbericht, auszuhändigen. Der Verkäufer steht insbesondere dafür ein, dass die von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam sind. Für die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehenden Kosten, Verzögerungen etc. übernimmt Kallies Handels UG keine Haftung.
  7. Kallies Handels UG bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten darum, den vom Verkäufer gewünschten Abholzeitraum einzuhalten. Kallies Handels UG übernimmt jedoch ausdrücklich keine Garantie für die Einhaltung dieser Zeiten.
  8. Der Verkäufer stimmt den folgenden überführungsspezifischen und zulassungsspezifischen Pflichten zu:
  • 8.1 Der Verkäufer muss für eine pünktliche Fahrzeugübergabe sorgen. Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes um mehr als eine Stunde, so werden für jede angefangene Stunde EUR 50,- berechnet. Zusätzlich hat der Verkäufer die durch die von ihm zu vertretende Verspätung ggfs. anfallenden Mehrkosten, insbesondere Übernachtungskosten des Überführungsfahrers, zu erstatten.
  • 8.2 Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass zusätzlich zu transportierende Extraausstattung (z.B. Reifen, Ladekabel, o.Ä.) zusammen mit dem Elektrofahrzeug bereitgestellt wird. Der Verkäufer trägt in diesem Rahmen ausdrücklich die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung. Kann die Extraausstattung nicht innerhalb des Elektrofahrzeugs transportiert werden, muss dies vom Verkäufer bereits vor Abholung, spätestens bei der Terminabstimmung, an Kallies Handels UG mitgeteilt werden.
  • 8.3 Das Elektrofahrzeugmuss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO und/oder StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Das Elektrofahrzeug sollte darüber hinaus weder innen noch außen grobe Verunreinigungen aufweisen.
  • 8.4 Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Abholung keine persönlichen Gegenstände im Elektrofahrzeug sind.
  • 8.5 Der Verkäufer muss eine saisongerechte Bereifung sicherstellen. Insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen muss der Verkäufer dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt der Abholung Winterreifen oder Allwetterreifen auf dem Elektrofahrzeug montiert sind.
  1. Für die Überführung hält Kallies Handels UG beziehungsweise ein durch Kallies Handels UG beauftragter Dienstleister einen Vollkaskoschutz vor.
  2. Sollte sich der Verkäufer mit Kallies Handels UG auf eine Überführung mit den KFZ-Kennzeichen des Verkäufers so erteilt der Verkäufer Kallies Handels UG die Berechtigung, mit den KFZ-Kennzeichen des Verkäufers und der KFZ-Versicherung des Verkäufers die Überführung durchzuführen. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber Kallies Handels UG, sämtliche Informations- und Mitwirkungspflichten fristgerecht gegenüber der Vollkaskoversicherung zu erfüllen. Bei der Überführung des zugelassenen Elektrofahrzeugs greift Kallies Handels UG im Fall eines Haftpflichtschadens auf die Versicherung des Halters desüberführten Elektrofahrzeugs zurück. Bei Verletzung von Obliegenheiten gegenüber der Vollkaskoversicherung, die zu einer Ablehnung der Ersatzpflicht der Vollkaskoversicherung führen, sind Schadensersatzansprüche gegen Kallies Handels UG ausgeschlossen.
  3. Kallies Handels UG haftet für alle Schäden, die ein Kallies Handels UG Mitarbeiter während der Überführung durchschuldhaftes Verhalten verursacht.
  4. Eine Haftung für private Gegenstände, die sich im zu überführenden Elektrofahrzeug befinden, ist ausgeschlossen. Sollten sich nicht legale Gegenstände im Fahrzeug befinden, so ist Kallies Handels UG berechtigt, die Überführung abzubrechen und die Polizei zu informieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Verkäufer.
  5. Für den Fall einer Panne ist Kallies Handels UG berechtigt, im Namen des Verkäufers in pflichtgemäßem Ermessen die üblichen Pannenhilfen in Anspruch zu nehmen und das Elektrofahrzeug notwendigenfalls abschleppen zu lassen. Für diesen Fall wird Kallies Handels UG sich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und mit diesem die weitere Vorgehensweise absprechen.
§7 Haftungsbeschränkung
  1. Gegenüber Unternehmern haftet Kallies Handels UG für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Kallies Handels UG, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kallies Handels UG für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  2. Gegenüber privaten Verbrauchern haftet Kallies Handels UG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Kallies Handels UG zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Kallies Handels UG jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Kallies Handels UG der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  4. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Kallies Handels UG.
  5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Kallies Handels UG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  6. Eine Haftung für auf dem Versandweg verlorene Dokumente, unabhängig davon um welchen Versandweg es sich handelt, übernimmt Kallies Handels UG ausdrücklich nicht.
§8 Widerruf
  1. Private Verkäufer haben bei Fernabsatzgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Dabei ist zu beachten, dass der Verkäufer alle angefallenen, individuell erbrachten Leistungen, insbesondere Kosten für Lieferung, Kaufvertragsgenerierung und Marketing, tragen muss. Darüber hinaus ist der Verkäufer im Falle eines Widerrufs verpflichtet, den für Kallies Handels UG entstandenen Schaden auszugleichen, der durch einen nicht zustande gekommenen, aber bereits vertraglich vereinbarten Weiterverkauf an einen Händler oder Endverbraucher entsteht. Dies umfasst insbesondere den entgangenen Gewinn sowie etwaige Schadenersatzansprüche, die aus dem Rücktritt resultieren.
  2. Der Beginn der Widerrufsfristbeginnt für den Verkäufer mit dem Senden der ersten Fahrzeuginformationen über eine Eingabemaske.
  3. Um den Widerrufauszuüben, muss der Nutzer gegenüber Kallies Handels UG mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail an info@kallies-handelsug.de den Widerrufmitteilen.
§9 Schlussbestimmungen
  1. Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  3. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Kallies Handels UG wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
  4. Gerichtsstand ist 06712, Kretzschau OT Grana. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
  5. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Vertrag nicht berührt. Die Parteien trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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